Es gibt einen neuen Vordruck für "Beurlaubung in Verbindung mit Ferien". Bitte beachten Sie, dass in besonders begründeten Ausnahmefällen ein solcher Antrag spätestens 4 Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung zu stellen ist.
Beurlaubung vor nach Ferien_2014.pdf PDF-Dokument [45.6 KB]